Im Trauerfall

Kommt es zum Todesfall, muss zunächst ein Arzt verständigt werden. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus, welche für alle weiteren Schritte notwendig ist. Sie sollten darauf achten, dass es ein Arzt Ihres Vertrauens ist, bestenfalls der langjährige Hausarzt des Verstorbenen. Tritt der Todesfall an Wochenenden oder Feiertagen ein, ist der jeweilige Bereitschaft- oder Notarzt zuständig.

Bei Sterbefällen im Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim übernimmt die Verwaltung oder die diensthabende Schwester diesen ersten Schritt.

Bitte verfallen Sie nicht in Eile. Trauer braucht Zeit! Sie brauchen diese, um sich mit den Gedanken des Abschieds vertraut zu machen.

Unsere Familie ist täglich 24 Stunden für Sie da, einschließlich Sonntage und Feiertage. Wir empfehlen Ihnen, zunächst telefonischen Kontakt aufzunehmen. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer:

(09151) 95154

Als Bestatter werden wir gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch alle weiteren Schritte klären. Dies geschieht in Ruhe und mit Verständnis. Wir beraten Sie ausführlich und individuell und gestalten alles nach Ihren Wünschen und Vorstellungen.

Hier eine Auflistung der wichtigsten Unterlagen:

  • bei ledigen Personen (Geburtsurkunde, Personalausweis)
  • bei verheirateten Personen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienbuch, Personalausweis)
  • bei verwitweten Personen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienbuch, Sterbeurkunde vom Ehepartner, Personalausweis)
  • bei verwitweten Personen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienbuch, Sterbeurkunde vom Ehepartner, Personalausweis)
  • bei ledigen Personen (Geburtsurkunde, Personalausweis)
  • bei verheirateten Personen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienbuch, Personalausweis)
  • bei verwitweten Personen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienbuch, Sterbeurkunde vom Ehepartner, Personalausweis)
  • bei verwitweten Personen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienbuch, Sterbeurkunde vom Ehepartner, Personalausweis)

Falls diese Unterlagen nicht vorhanden sind, werden wir die Urkunden selbstverständlich für Sie anfordern.