Wolfshöfer Bestattungen
Im Trauerfall
Kommt es zum Todesfall, muss zunächst ein Arzt verständigt werden. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus, welche für alle weiteren Schritte notwendig ist. Sie sollten darauf achten, dass es ein Arzt Ihres Vertrauens ist, bestenfalls der langjährige Hausarzt des Verstorbenen. Tritt der Todesfall am Wochenende oder am Feiertag ein, ist der jeweilige Bereitschaftsdienst zuständig.
Bei Sterbefällen im Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheimen übernimmt die Verwaltung oder das diensthabende Personal diesen ersten Schritt.
Als Ihr vertraulicher Ansprechpartner werden wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch alle weiteren Schritte klären. Dies geschieht in Ruhe und mit Verständnis. Wir beraten Sie ausführlich und individuell und gestalten alles nach Ihren Wünschen und Vorstellungen.
Es kann vorkommen, dass wir bei Ihrem Anruf bereits im Gespräch oder am Friedhof sind und somit nicht sofort das Telefonat annehmen können.
Auflistung der wichtigsten Unterlagen
- Bei ledigen Personen (Geburtsurkunde, Personalausweis)
- Bei verheirateten Personen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienbuch, Personalausweis)
- Bei verwitweten Personen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienbuch, Sterbeurkunde vom Ehepartner, Personalausweis)
- Bei nicht verwandten Auftraggebern (zusätzlich die Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung)
Falls diese Unterlagen nicht vorhanden sind, können wir die Urkunden selbstverständlich für Sie anfordern.