Bestattungsarten

Leistungen

Im Trauerfall

Vorsorge

Wolfs­hö­fer Bestat­tun­gen

Im Trauerfall

Kommt es zum Todes­fall, muss zunächst ein Arzt ver­stän­digt wer­den. Die­ser stellt die Todes­be­schei­ni­gung aus, wel­che für alle wei­te­ren Schrit­te not­wen­dig ist. Sie soll­ten dar­auf ach­ten, dass es ein Arzt Ihres Ver­trau­ens ist, bes­ten­falls der lang­jäh­ri­ge Haus­arzt des Ver­stor­be­nen. Tritt der Todes­fall am Wochen­en­de oder am Fei­er­tag ein, ist der jewei­li­ge Bereit­schafts­dienst zustän­dig.

Bei Ster­be­fäl­len im Kran­ken­haus, Senio­ren- oder Pfle­ge­hei­men über­nimmt die Ver­wal­tung oder das dienst­ha­ben­de Per­so­nal die­sen ers­ten Schritt.

Als Ihr ver­trau­li­cher Ansprech­part­ner wer­den wir gemein­sam in einem per­sön­li­chen Gespräch alle wei­te­ren Schrit­te klä­ren. Dies geschieht in Ruhe und mit Ver­ständ­nis. Wir bera­ten Sie aus­führ­lich und indi­vi­du­ell und gestal­ten alles nach Ihren Wün­schen und Vor­stel­lun­gen.

Es kann vor­kom­men, dass wir bei Ihrem Anruf bereits im Gespräch oder am Fried­hof sind und somit nicht sofort das Tele­fo­nat anneh­men kön­nen. In die­sem Fall rufen wir zuver­läs­sig und schnellst­mög­lich zurück. Falls Sie noch einen ana­lo­gen Anschluss oder eine Ruf­num­mer­un­ter­drü­ckung haben, bit­ten wir Sie, es noch­mal zu ver­su­chen!

Auflistung der wichtigsten Unterlagen

  • Bei ledi­gen Per­so­nen (Geburts­ur­kun­de, Per­so­nal­aus­weis)
  • Bei ver­hei­ra­te­ten Per­so­nen (Geburts­ur­kun­de, Hei­rats­ur­kun­de oder Fami­li­en­buch, Per­so­nal­aus­weis)
  • Bei ver­wit­we­ten Per­so­nen (Geburts­ur­kun­de, Hei­rats­ur­kun­de oder Fami­li­en­buch, Ster­be­ur­kun­de vom Ehe­part­ner, Per­so­nal­aus­weis)
  • Bei nicht ver­wand­ten Auf­trag­ge­bern (zusätz­lich die Vor­sor­ge­voll­macht oder Pati­en­ten­ver­fü­gung)

Falls die­se Unter­la­gen nicht vor­han­den sind, kön­nen wir die Urkun­den selbst­ver­ständ­lich für Sie anfor­dern.